Urheberrecht
Geschützt werden insbesondere originale Werke der Literatur, Musik, bildenden Kunst, Film, Fotografie, Architektur, Software und andere geistige Schöpfungen. Voraussetzungen für den Schutz sind:
- Schöpfungshöhe: das Werk muss eine individuelle, persönliche geistige Leistung darstellen,
- Werksform: es muss eine konkrete Form der Ausdrucksweise vorliegen (z. B. Text, Grafik, Film).
- Nicht geschützt sind reine Ideen, Konzepte oder Verfahren – geschützt wird ausschließlich die konkrete Ausdrucksform.
Das Urheberrecht verleiht dem Urheber persönliche Rechte, wie etwa:
- Recht auf Urhebernennung,
- Recht auf Veröffentlichung und Entstellungsschutz des Werks.
Daneben bestehen verwertungsrechtliche Rechte, etwa:
- Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung des Werks,
- Lizenzierung und Vergütung der Nutzung durch Dritte.
Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Rechtsfragen rund um die Durchsetzung und Verwertung schutzfähiger Werke und kreativer Leistungen.
Zu unseren Leistungen gehören insbesondere:
- Beratung zur Schutzfähigkeit von Werken,
- Durchsetzung von Urheberrechten gegenüber Dritten,
- Gestaltung von Lizenzverträgen, Nutzungsrechten und Vergütungsmodellen,
- Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten.
Das Urheberrecht ermöglicht die Verfolgung von Verletzungen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Dabei können insbesondere Unterlassung, Schadensersatz, Auskunftsansprüche und Rückruf oder Vernichtung rechtsverletzender Werke geltend gemacht werden.
Ein strategisches Vorgehen sichert nicht nur die rechtliche Durchsetzung, sondern auch die wirtschaftliche Verwertung geistiger Leistungen.