Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht schützt die Integrität des Marktes und sichert faire Wettbewerbsbedingungen. Es richtet sich insbesondere auf den lauteren Wettbewerb, die Verhinderung unlauteren Handelns und die Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
Das Wettbewerbsrecht schützt nicht nur die eigenen Rechte, sondern hilft auch, die Rechtskonformität von Marketing, Werbung und Vertriebsaktivitäten sicherzustellen.
Im Fokus des Wettbewerbsrechts stehen insbesondere:
- Irreführende Werbung oder unzutreffende Angaben zu Produkten und Dienstleistungen,
- Vergleichende Werbung,
- Behinderungen oder Schädigungen von Mitbewerbern durch unlautere Geschäftspraktiken,
- Verstöße gegen Gesetze, Normen oder Verhaltensregeln im Markt.
Ziel ist es, den fairen Markt zu sichern, Verbrauchertäuschung zu verhindern und den Wettbewerb zwischen Marktteilnehmern transparent zu gestalten.
Wir beraten bei der Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs – von der Konzeption einer Marketing- oder Werbemaßnahme bis zur Auseinandersetzung um deren Rechtskonformität. Dabei bringen wir sowohl unsere fundierten Rechtskenntnisse des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als auch unsere langjährigen forensischen Erfahrungen zum Einsatz.
Darüber hinaus bieten wir gezielte Unterstützung in der Prävention und Compliance:
- Schulungen für interne Marketing- und Vertriebsteams,
- Prüfung und Beratung bei der Entwicklung von Vertriebsstrategien und Werbemitteln,
- Analyse des Wettbewerberumfelds zur Minimierung rechtlicher Risiken.
Im Falle von wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen vertreten wir unsere Mandanten umfassend:
- Abwehr von Abmahnungen,
- gerichtliche Durchsetzung eigener Ansprüche,
- Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzklagen,
- Strategische Beratung bei komplexen Wettbewerbsstreitigkeiten.
Unser Ziel ist, dass unsere Mandanten sowohl rechtskonform handeln als auch ihre Interessen im Konfliktfall effektiv durchsetzen können.