Designrecht
Das Designrecht schützt die äußere Erscheinungsform eines Produkts oder einzelner Teile davon. Dazu gehören insbesondere:
- Linien und Konturen,
- Farben und Oberflächenstrukturen,
- die Formgebung sowie verwendete Materialien.
Geschützt wird die optische Gestaltung, nicht die technische Funktion. Unternehmen können damit die Individualität ihrer Produkte sichern und ihre Investitionen in Design und Markenauftritt wirksam absichern.
Unsere Mandanten haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Designs rechtlich abzusichern:
- Deutsches Design: Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
- Unionsgeschmacksmuster: Eintragung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) mit Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten.
- Internationales Design: Anmeldung über das Haager Musterabkommen mit Schutz in ausgewählten Staaten weltweit.
Darüber hinaus existiert das nicht eingetragene Unionsgeschmacksmuster, das für einen begrenzten Zeitraum automatisch Schutz bietet – eine flexible Möglichkeit für schnelllebige Märkte, etwa in der Mode- oder Konsumgüterindustrie.
Ein eingetragenes Design verschafft seinem Inhaber ein exklusives Nutzungsrecht. Wir setzen diese Rechte konsequent für unsere Mandanten durch – sei es gegen Nachahmungen, unberechtigte Importe oder kopierte Varianten. Gleichzeitig beraten wir auch bei Angriffen auf die Gültigkeit fremder Designs, etwa in Nichtigkeitsverfahren.
Unsere Mandanten profitieren damit von einem klaren rechtlichen Rahmen, um ihre Produkte und Investitionen wirkungsvoll zu schützen.