Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB Widenmayerstraße 23
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Patente und Gebrauchsmuster

Lorenz Seidler Gossel berät umfassend in Patent- und Gebrauchsmusterangelegenheiten und vertritt in Verletzungsprozessen vor den deutschen Gerichten. Unsere Patentanwälte und Rechtsanwälte begleiten Unternehmen und Entwickler von der Schutzrechtsanmeldung über die Gestaltung entsprechender Lizenzverträge bis hin zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen Dritte. Dazu entwickeln wir individuelle, auf Ihre jeweilige Branche zugeschnittene Anmelde- und Prozessstrategien.
Über besonderes Sektorenwissen verfügen wir in den Bereichen: Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Medizintechnik, Physik, Elektrotechnik, Elektronik, allgemeine Mechanik, Chemie, Telekommunikation, computerimplementierte Erfindungen, Werkstoffwissenschaften.
Unsere Beratungsleistungen im Patent- und Gebrauchsmusterrecht umfassen:

  • Patentanmeldungen: Wir verfügen über eine langjährige und sehr umfassende Anmeldepraxis sowohl vor dem deutschen und dem europäischen Patentamt, und dementsprechend große Erfahrung in der Ausarbeitung von Patentanmeldungen und in allen Aspekten der jeweiligen Prüfungsverfahren. Unter Rückgriff auf ein weltweites Netzwerk an spezialisierten Kollegen erwirken und betreuen wir für unsere Mandanten auch im Ausland Schutzrechtsanmeldungen. Dabei besitzen wir große Erfahrung bei der Betreuung umfangreicher internationaler Patentfamilien und entsprechendes Spezialwissen nicht nur in klassischen Patentländern wie den USA, Japan, China und Korea, sondern auch in weniger für Patente bekannten Ländern wie Brasilien, Indien, den GUS-Staaten oder der Golfregion.  
  • Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren: Ein weiterer traditioneller Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Vertretung in Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren vor dem EPA, dem DPMA, dem BPatG und dem BGH. Für unsere Arbeit in Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren verknüpfen wir eine fundierte technische Argumentation mit Tiefenwissen und langjähriger Erfahrung zu den immer wichtiger werdenden prozessualen Aspekten und Fallstricken dieser Verfahren. 
  • Verletzungsprozesse: Sowohl unsere Rechtsanwälte als auch unsere Patentanwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung in Verletzungsprozessen, in welchen wir die Schutzrechte unserer Mandanten gegen Verletzer durchsetzen oder unsere Mandanten gegen unberechtigte Inanspruchnahme verteidigen. Unsere Rechtsanwälte werden dabei seit vielen Jahren vertrauensvoll von externen Patentanwälten in Verletzungsprozessen herangezogen. Zwei unserer Rechtsanwälte haben dabei zusätzlich einen technischen Abschluss und daher entsprechend umfangreiche technische Kenntnisse. Unsere eigenen Mandanten betreuen wir in einem Team aus Rechtsanwalt und Patentanwalt und daher mit gebündelter Expertise, ohne Reibungsverluste und mit kurzen Dienstwegen. 
  • Gutachten zur Schutzfähigkeit und Verletzungslage: Wir beraten unsere Mandaten im Hinblick auf die Schutzfähigkeit ihrer Erfindungen und die Verletzung fremder Schutzrechte. Hierzu erstellen wir unter Rückgriff auf erfahrene Rechercheure Gutachten und freedom-to-operate Analysen.
  • Forschungs- und Entwicklungsverträge, Lizenzverträge: Wir entwickeln zusammen mit unseren Mandanten maßgeschneiderte vertragliche Lösungen für die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen bei der Entwicklung oder Vermarktung ihrer Produkte sowie für die Verwertung ihres Patentportfolios.
  • Arbeitnehmererfinderrecht: Wir beraten Unternehmen im Hinblick auf den Aufbau und die Ausgestaltung von Verwaltungs- und Incentive-Strukturen zum Umgang mit Arbeitnehmererfindungen und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Auseinandersetzungen um die Zahlung von Arbeitnehmererfindervergütungen.